Honorar

Krankenkassenrefundierung bei Wahlärzten:

Wahlärzte sind Ärzte ohne bindenden Vertrag mit den Krankenkassen. Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet. Als Wahlarzt stelle ich nach erfolgter Ordination ein Privathonorar aus. In meiner Honorarnote werden alle refundierbaren Punkte angeführt, um eine Rückzahlung durch Ihre Krankenkasse möglichst einfach zu gestalten. Sie können als Patient eine Rückvergütung bis zu 80% des Kassentarifs erhalten. Die Höhe des Tarifs ist jedoch nach Krankenkasse und erbrachter Leistung unterschiedlich. Privatversicherte Patienten können die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteils auch ihrer Zusatzversicherung vorlegen. Diese kann dann – je nach Vertrag – die Differenz zur Rückvergütung ausgleichen.

Auf Wunsch erledigen wir die Eineichung für Sie durch unsere Ordination.

Verschwiegenheitsklausel:

Alle Informationen, Namen und Daten, die mir im Zuge der Ordination bekannt werden, werden streng vertraulich behandelt.

Honorar:

Für die Erstordination betragen die Kosten  180,- €
Für die Folgeordination betragen die Kosten  130,- €
Für das Akupunktur-Erstgespräch betragen die Kosten  180,- €
Pro Therapieeinheit  Akupunktur, Stoßwellentherapie oder Lasertherapie: 80,- €

Ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei (gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG).

Terminvereinbarung

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